Urlaub und mehr …
Nach jeder Stornierung und jedem Nichtantritt eines Fluges entstehen gesetzliche Rückerstattungsansprüche auf einen Großteil des Ticketpreises. Doch 65 Prozent der Fluggäste – so ein Fluggastrechteportal – wissen bisher nichts von diesen Erstattungsansprüchen. Und von den wenigen Leuten, die ihren Anspruch kennen, fordern angeblich gerade einmal fünf Prozent ihre Rückerstattung auch tatsächlich ein.
Billigairline Easyjet begrüßte am Freitag, den 14. September, mehr als 330.000 Passagiere auf seinen Flügen. Damit ist dies der flugreichste Tag in der Geschichte der Airline mit mehr als 1.941 Flügen über das gesamte Streckennetz.
Fluggäste sollten ihre Rechte kennen und wissen, dass sie Entschädigung bekommen können, wenn der nächste Flieger ohne sie abhebt: Passagiere, die auf mehrteilige Flüge innerhalb der EU gebucht sind, haben oft Anspruch auf Entschädigung, wenn der erste Flug verspätet ist und sie deshalb den Anschlussflug verpassen.
EasyJet bietet Familien diesen Sommer eine große Auswahl an Urlaubszielen zu niedrigeren Preisen als im Vorjahr. Manche Flüge liegen dabei bis zu 60 Prozent unter dem Preis vom Sommer 2015. Die niedrigeren Ticketpreise sind für viele Destinationen in ganz Europa verfügbar. Ab Deutschland fliegt die Airline in diesem Sommer ab sieben Flughäfen auf insgesamt 86 […]