Urlaub und mehr …
Nach jeder Stornierung und jedem Nichtantritt eines Fluges entstehen gesetzliche Rückerstattungsansprüche auf einen Großteil des Ticketpreises. Doch 65 Prozent der Fluggäste – so ein Fluggastrechteportal – wissen bisher nichts von diesen Erstattungsansprüchen. Und von den wenigen Leuten, die ihren Anspruch kennen, fordern angeblich gerade einmal fünf Prozent ihre Rückerstattung auch tatsächlich ein.
Fluggäste sollten ihre Rechte kennen und wissen, dass sie Entschädigung bekommen können, wenn der nächste Flieger ohne sie abhebt: Passagiere, die auf mehrteilige Flüge innerhalb der EU gebucht sind, haben oft Anspruch auf Entschädigung, wenn der erste Flug verspätet ist und sie deshalb den Anschlussflug verpassen.