Viele Airlines zocken Fluggäste konsequent ab


02 Okt 2018 [15:40h]


Viele Airlines zocken Fluggäste konsequent ab

Foto: Carstino Delmonte

  • HanseMerkur

Nach jeder Stornierung und jedem Nichtantritt eines Fluges entstehen gesetzliche Rückerstattungsansprüche auf einen Großteil des Ticketpreises. Doch 65 Prozent der Fluggäste – so ein Fluggastrechteportal – wissen bisher nichts von diesen Erstattungsansprüchen. Und von den wenigen Leuten, die ihren Anspruch kennen, fordern angeblich  gerade einmal fünf Prozent ihre Rückerstattung auch tatsächlich ein.

Düsseldorf – Ein Großteil der möglichen Rückerstattungssummen verbleibt also bei den Fluggesellschaften, die sich auf diesem Wege unrechtmäßig am Unwissen der Verbraucher bereichern.

Die Fluggesellschaften profitieren nicht nur von Tickets, die Fluggäste nicht genutzt haben und verkaufen diese weiter. Sie verdienen auch an den nicht zurückerstatteten Steuern und Gebühren, Gepäckzuschlägen, Sitzplatzreservierungen, Kerosinzuschlägen und sonstigen Zusatzleistungen. Für all das erhält der Verbraucher oftmals von der Fluggesellschaft kein Geld zurück, wenn er den Flug nicht antritt.

„Das widerspricht jedoch eindeutig der geltenden Rechtslage“, erklärt Benedikt Quarch, einer der Gründer und Jurist des Flug-stornierungsportals Geld-für-Flug.de. Ganz besonders hartnäckig sind dabei auch anscheinend die ausländische Billigfluggesellschaften wie Ryanair, Easyjet und WizzAir. Diese berufen sich oft auf die angebliche Anwendung ausländischen Rechts, obwohl sie deutsche Passagiere von deutschen Abflughäfen transportieren.

„Gegen diese Abwehrhaltung der Billigflieger gehen wir vor. Wir haben bereits mehrere zehntausend Fälle vor Gericht gebracht. Auf diesem Wege setzen wir geltendes Recht konsequent um“, so Quarch weiter.

Geld-für-Flug setzt sich seit Jahren für die Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche gegenüber den Airlines ein – auch und gerade gegenüber den „Billigfliegern“ und verhilft so den Fluggästen quasi auf Knopfdruck zu ihrem Recht. Letzte Rettung: der Anspruch gilt bis zu drei Jahre rückwirkend. „Haben Sie noch alte Flüge in Ihrer Schublade, die Sie nicht genutzt haben, dann können Sie diese noch heute zu Geld machen“, fordert Phillip Eischet, einer der Gründer von Geld-für-Flug.de.

  • Robinson Club



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